Presse­mit­teilung | Methoden­be­wertung

Nutzen und medizi­nische Notwen­digkeit der Protonen­therapie sowie der Hyperbaren Sauerstoff­therapie zur Behandlung bestimmter Erkran­kungen im Krankenhaus nicht belegt

Siegburg/Berlin, 17. September 2009 – Die Protonen­therapie zur Behandlung der alters­ab­hängigen Makula­de­ge­ne­ration (Erkrankung des Auges) und die Hyperbare Sauerstoff­therapie (HBO) zur Behandlung von Brandwunden sowie idiopa­thischer Femurkopf­ne­krosen (Erkrankung des Hüftge­lenk­knochens) bei Erwachsenen erfüllen nicht die erforder­lichen Kriterien, um weiterhin als stationäre Leistungen zu Lasten der Gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung (GKV) erbracht werden zu können. Entspre­chende Beschlüsse fasste der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) heute in Berlin.

Den Beschlüssen voraus­ge­gangen waren die jeweiligen Nutzen­be­wer­tungen der Methoden auf der Grundlage der verfügbaren wissen­schaft­lichen Literatur  bzw. entspre­chender Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG). Die Untersu­chungen erbrachten keine ausrei­chenden Belege für einen Nutzen und eine medizi­nische Notwen­digkeit.

Der G-BA hat den gesetz­lichen Auftrag ( § 137c Abs. 1 SGB V ), Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden, die zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­kassen im Rahmen einer Kranken­haus­be­handlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin zu prüfen, ob sie für eine ausrei­chende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berück­sich­tigung des allgemein anerkannten Standes der medizi­nischen Erkenntnisse erforderlich sind.

Die zugehörigen Beschlüsse des G-BA werden dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbe­an­standung und Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der jeweilige Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:
www.g-ba.de/informa­tionen/beschluesse/zur-​richtlinie/34/


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