Protonentherapie bei inoperablem Leberzellkrebs im Krankenhaus bleibt Kassenleistung
Siegburg/Berlin, 16. Juli 2009 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Beschlüsse zur Protonentherapie getroffen. Demnach kann die Protonentherapie zur Behandlung des Leberzellkrebs (hepatozelluläres Karzinom) auch weiterhin als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus angewandt werden, sofern bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sind und die Behandlungsergebnisse dokumentiert werden. Der Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres 2016.
Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie. Für die Bewertung der Protonentherapie zur Behandlung des inoperablen Leberzellkrebses wurden die verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit dem Ergebnis ausgewertet, dass aus diesen noch keine abschließende Aussage über den Stellenwert der Protonentherapie bei dieser Erkrankung abgeleitet werden konnte. Da solche wissenschaftlichen Daten aber aufgrund geplanter Studien in absehbarer Zeit erwartet werden, hat der G-BA von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine abschließende Entscheidung bis zu dem Vorliegen dieser wissenschaftlichen Daten auszusetzen.
Die Protonentherapie bei der Behandlung des operablen Leberzellkrebs ist im Krankenhaus hingegen künftig nicht mehr Bestandteil der GKV, da ein Nutzen bisher nicht nachgewiesen wurde und für die Behandlung der Erkrankung das etablierte Standardverfahren der Operation verfügbar ist. Vor diesem Hintergrund war die Notwendigkeit des Einsatzes der Protonentherapie bei einem operablen Tumor nicht erkennbar.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet unter www.g-ba.de veröffentlicht.