Pressemitteilung | Methodenbewertung

G-BA ermöglicht GKV-Versicherten Teilnahme an Studien zur Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnislage über Apheresebehandlungen

Siegburg/Berlin, 16. Juli 2009 – Für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, die an Studien zur Apheresebehandlung bei isolierter Lp(a)-Erhöhung (Lp(a)-Apherese) teilnehmen, gelten künftig die gleichen leistungsrechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen, wie für Patienten, die keine Studienteilnahme wünschen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Nachdem der G-BA bereits im Juni 2008 die Apheresebehandlung bei isolierter Lp(a)-Erhöhung mit hohem kardiovaskulären Risikoprofil in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen hatte, wurde nun durch einen entsprechenden Beschluss sichergestellt, dass Art und Umfang der Behandlung für betroffene Patientinnen und Patienten im Rahmen von wissenschaftlichen Studien dieselben sind, wie bei einer Apherese ohne Studien-Teilnahme.

Diese Entscheidung des G-BA im Juni 2008 war zunächst auf der Basis einer relativen Unsicherheit über den Nutzen der Apheresebehandlung getroffen worden, da für die - unter Umständen lebensbedrohlich erkrankten - Patientinnen und Patienten keine andere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung stand. Die Studien sollen nun Aufschluss über den patientenrelevanten Nutzen und eventuelle Risiken von Apheresebehandlungen liefern und damit entsprechende Lücken in der Versorgungsforschung schließen.

Die Apherese ist ein ebenso aufwändiges wie belastendes Verfahren der Blutreinigung außerhalb des Körpers, bei dem schädliche Proteine aus dem Blut entfernt werden können. Bei der mit der Apherese behandelbaren Fettstoffwechselstörung handelt es sich um eine isolierte Erhöhung des Blutfettwertes Lipoprotein(a), bei der der G-BA davon ausgeht, dass sie im Zusammenhang mit gleichzeitig bestehenden, fortschreitenden Gefäßerkrankungen lebensbedrohlich sein kann.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet unter www.g-ba.de veröffentlicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung für Studienteilnehmer)