Pressemitteilung | Methodenbewertung

Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs wird GKV-Leistung

Siegburg, den 24. Juni 2002 – Durch die Änderung der Krebsfrüherkennungs - Richtlinie wird die Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung auf Darmkrebs als neues Angebot für die Versicherten ab 1. Oktober 2002 Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in seiner Sitzung am 21. Juni gefasst.

Die Versicherten haben ab dem 56. Lebensjahr Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen, die erste Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr und die zweite frühestens zehn Jahre nach dieser Untersuchung.  Den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung steht damit eine zusätzliche, sehr zielgenaue  Methode zur Früherkennung des Darmkrebses zur Verfügung. Der bisherige Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs bleibt hiervon unberührt.

Vom 55. Lebensjahr an haben die Patienten dann die Möglichkeit, zwischen der Darmspiegelung einerseits und einem Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre andererseits zu wählen. In einem Beratungsgespräch werden die Patienten ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken beider Verfahren informiert.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Koloskopie)