Vergabekammer des Bundes weist Nachprüfungsantrag der BQS zurück – Entscheidung für AQUA rechtmäßig
Siegburg/Bonn, 19. Mai 2009 – Die 2. Vergabekammer des Bundeskartellamtes in Bonn hat am Montagnachmittag den Antrag der Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) auf Aufhebung der Vergabeentscheidung zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V (Qualitätsinstitut) zurückgewiesen. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Siegburg mitteilte, beabsichtigt er so bald als möglich den Vertrag mit der „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ zu unterzeichnen.
Die jüngste Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den G-BA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Diese sollen möglichst sektorenübergreifend angelegt werden. Betroffen sind unter anderem der ambulanten und stationäre Bereich, das ambulante Operieren, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und die Disease Management Programme (DMP).
Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der daran anschließenden Auswertung der vorliegenden Angebote hatte die Vergabegruppe des G-BA im Februar 2009 entschieden, den Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informationsfrist von zwei Wochen an das AQUA-Institut zu erteilen. Dagegen hatte der Mitbewerber BQS vor der Vergabekammer Einspruch eingelegt und die Überprüfung des gesamten Vergabeverfahrens beantragt.