Neuregelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser nun verbindlich beschlossen und veröffentlicht - Abgabetermin 2009: 31. August
Siegburg/Berlin, 23. März 2009 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser am Donnerstag beschlossen und heute im Internet veröffentlicht. Mit Ausnahme der Ergänzung um einen Anhang 1 (Datensatzbeschreibung) weist die Neufassung im Vergleich zu der im Februar 2009 vorab veröffentlichten Arbeitsversion keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen auf. In diesem Jahr ist der Abgabetermin für die Qualitätsberichte allerdings ausnahmsweise der 31. August und nicht der 30. Juni.
Um den Berichtserstellern und der Softwareindustrie die kurzfristige Umsetzung der Anforderungen zu ermöglichen, hat der G-BA zudem einige Servicedateien auf seiner Homepage bereitgestellt.
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten dienen. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.
Der Qualitätsbericht ist laut Gesetz von den Krankenhäusern alle zwei Jahre zu erstellen. Die nächste Veröffentlichung über das Berichtsjahr 2008 erfolgt im Jahre 2009.
Die nun beschlossenen Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu einer noch aussagefähigeren und aktuelleren Informationsquelle werden. Sie basieren u. a. auf einer von der Geschäftsstelle des G-BA durchgeführten Auswertung der eingegangenen Anregungen und der Qualitätsberichte 2006. Auf dieser Grundlage wurden eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen umgesetzt, beispielsweise eine Umstrukturierung der Regelungen zur Erhöhung der Verständlichkeit und Praktikabilität für die Berichtsersteller sowie differenziertere Berichtskapitel zu ambulanten Behandlungsmöglichkeiten, zur Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal und technischen Geräten sowie zu Forschungs- und Lehraktivitäten der Krankenhäuser. Damit wird die Darstellung zusätzlicher Informationen ermöglicht. Zudem wurden einige Auswahllisten in Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit der Qualitätsberichte optimiert. Detailliertere Kapitel zum Stand der Qualitätssicherung sollen die Informationen über die Umsetzung von G-BA-Beschlüssen – etwa zu Mindestmengen und Strukturqualitätskonzepten – besser als bisher abbilden.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Neufassung)