Neue Regelungen für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus
Siegburg/Berlin, 19. März 2009 – Künftig gelten neue Regelungen für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Krankenhaus tätig sind. Innerhalb von fünf Jahren müssen diese an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern oder der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von den 250 Fortbildungspunkten müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Die Neufassung der Fortbildungsregelungen dient der Aktualisierung der fachärztlichen und psychotherapeutischen Qualifikation und hat das Ziel, dass Patientinnen und Patienten im Krankenhaus qualitätsgesichert versorgt werden. Die Aktualisierung wurde auch aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich. So beruht die Einbeziehung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf den Änderungen des Sozialgesetzbuches V durch das GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetz (GKV-WSG) und dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Zudem wurde in den redaktionellen Überarbeitungen die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern umgesetzt.
Der Beschluss des G-BA tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/44/
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus (Neufassung)