Bundesausschuss weist Einflussnahme des BMG zum PET-Beschluss zurück
Siegburg, den 3. Mai 2002 – Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verwahrt sich entschieden gegen Versuche von Interessenvertretern, eine Beanstandung seines Beschlusses zur Positronen-Emissions-Therapie (PET) seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu erwirken.
Der Bundesausschuss hat am 26. Februar 2002 beschlossen, die PET nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Diese Entscheidung wurde auf der Basis einer indikationsbezogenen, sehr sorgfältig durchgeführten und evidenzbasierten Überprüfung der Anwendung der PET getroffen. In die Beratungen waren insbesondere auch die Stellungnahmen und Positionspapiere der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN), die Daten der entsprechenden Konsensuskonferenzen und die Stellungnahme des Wissenschaftsrats einbezogen worden.
Demnach sind derzeit Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der PET – auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Methoden – bei den geprüften Anwendungsindikationen nicht hinreichend belegt. Die PET wird für eine Vielzahl von Anwendungsindikationen, insbesondere bei onkologischen Fragestellungen, in der Neurologie und in der Kardiologie erprobt.
In die Prüfung einbezogen waren die Indikationsbereiche, für die die notwendigen radioaktiven Substanzen eine arzneimittelrechtliche Zulassung haben:
- Erkennung von vitalem Myokardgewebe bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung und eingeschränkter regionaler und globaler linksventrikulärer Funktion
- Lokalisation epileptogener Zonen für die chirurgische Behandlung der Epilepsie
- Rezidiverkennung von Gliomen mit hohem Malignitätsgrad (III und IV)
- Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko, und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist
- Erkennung von Adenokarzinomen des Pankreas
Für die Diagnostik dieser Erkrankungen stehen moderne und treffsicherere Verfahren in der GKV zur Verfügung. Es fehlen aussagefähige wissenschaftliche Unterlagen, die einen großen Nutzen für die Patienten bei einer Anwendung der PET belegen.
„Die versuchte Einflussnahme, das BMG zu einer Beanstandung des Beschlusses zu bewegen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage – hier sind vor allem wirtschaftliche Interessen im Spiel. Dies wird vom Bundesausschuss in aller Deutlichkeit zurückgewiesen“, sagte der Vorsitzende, Karl Jung.