Pressemitteilung | Qualitätssicherung
Qualitätssicherung - Entscheidung im Vergabeverfahren Qualitätsinstitut
Siegburg, 10. Februar 2009 – Das Vergabeverfahren zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V (Qualitätsinstitut) steht kurz vor seinem Abschluss. Nach erfolgter Auswertung der abschließenden Angebote beabsichtigt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun, den Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informationsfrist von zwei Wochen an die „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ zu erteilen.
Nähere Erläuterungen zu dieser Entscheidung können aus rechtlichen Gründen derzeit noch nicht gegeben werden.
Der Fortgang der bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen wird durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt.