Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Neufas­sung der Arzneimittel-​Richtlinie bietet größt­mög­liche Über­sicht­lich­keit

Sieg­burg/Berlin, 19. Dezember 2008 Der Gemein­same Bundes­aus­schuss   (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Rege­lungen der Arznei­mit­tel­ver­ord­nung in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung (Arzneimittel-​Richtlinie) in neuer und über­sicht­li­cher Form beschlossen. Die Neufas­sung stellt die hohe Rege­lungs­dichte im Arznei­mit­tel­sektor mit der größt­mög­li­chen Über­sicht­lich­keit dar. Eine Neufas­sung war notwendig geworden, um die zahl­rei­chen gesetz­li­chen Ände­rungen der vergan­genen Jahre in diesem Bereich abzu­bilden. So wurde erst­malig die Rege­lung zur Verord­nungs­fä­hig­keit von Arznei­mit­teln außer­halb der zuge­las­senen Anwen­dungs­ge­biete im Rahmen klini­scher Studien einge­fügt (§ 35c SGB V).

Die wesent­li­chen Elemente der neuge­fassten Richt­linie sind die Beschrei­bung allge­meiner Regeln einer notwen­digen, ausrei­chenden, zweck­mä­ßigen und wirt­schaft­li­chen Verord­nungs­weise sowie die konkrete Darstel­lung der Leis­tungs­ein­schrän­kungen und –ausschlüsse, soweit sie sich aus Gesetzen und Rechts­ver­ord­nungen ergeben.

Die Entschei­dung wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschluss­text sowie eine Beschluss­erläu­te­rung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/2/

Der G-BA hat den gesetz­li­chen Auftrag, die zur Siche­rung der ärzt­li­chen Versor­gung erfor­der­li­chen Richt­li­nien über die Gewähr für eine ausrei­chende, zweck­mä­ßige und wirt­schaft­liche Versor­gung von Leis­tungen zu beschließen – dies bezieht sich auch auf die Arznei­mit­tel­ver­sor­gung gesetz­lich versi­cherter Pati­en­tinnen und Pati­enten. Er kann dabei die Erbrin­gung und Verord­nung von Leis­tungen und Arznei­mit­teln einschränken oder ausschließen.


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