Pressemitteilung | Arzneimittel

Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie bietet größtmögliche Übersichtlichkeit

Siegburg/Berlin, 19. Dezember 2008 Der Gemeinsame Bundesausschuss   (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Regelungen der Arzneimittelverordnung in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in neuer und übersichtlicher Form beschlossen. Die Neufassung stellt die hohe Regelungsdichte im Arzneimittelsektor mit der größtmöglichen Übersichtlichkeit dar. Eine Neufassung war notwendig geworden, um die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre in diesem Bereich abzubilden. So wurde erstmalig die Regelung zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete im Rahmen klinischer Studien eingefügt (§ 35c SGB V).

Die wesentlichen Elemente der neugefassten Richtlinie sind die Beschreibung allgemeiner Regeln einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verordnungsweise sowie die konkrete Darstellung der Leistungseinschränkungen und –ausschlüsse, soweit sie sich aus Gesetzen und Rechtsverordnungen ergeben.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/2/

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung von Leistungen zu beschließen – dies bezieht sich auch auf die Arzneimittelversorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten. Er kann dabei die Erbringung und Verordnung von Leistungen und Arzneimitteln einschränken oder ausschließen.


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