Protonentherapie zur Behandlung des Prostatakrebses als stationäre GKV-Leistung nur nach festgelegten Qualitätskriterien
Berlin, 20. Juni 2008 – Die Protonentherapie zur Behandlung des Prostatakrebses (Prostatakarzinom) kann auch weiterhin als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus angewandt werden, sofern bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt und die Behandlungsergebnisse dokumentiert werden. Einen entsprechenden Beschluss, der zunächst bis Ende des Jahres 2018 gültig ist, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie. Für die Bewertung der Protonentherapie zur Behandlung des Prostatakrebses wurden die verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen ausgewertet mit dem Ergebnis, dass aus diesen noch keine abschließende Aussage über den Stellenwert der Protonentherapie im Vergleich zu den anderen als GKV-Leistung zur Verfügung stehenden üblichen Methoden zur Behandlung des Prostatakarzinoms abgeleitet werden konnten.
Da solche Studien aber voraussichtlich in naher Zukunft vorgelegt werden können, hat der G-BA von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine abschließende Entscheidung bis zu dem Vorliegen der entsprechenden verwertbaren Daten auszusetzen.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung in Kraft.