Presse­mit­teilung | Methoden­be­wertung

Blutrei­ni­gungs­ver­fahren zur Behandlung einer selten auftre­tenden Fettstoff­wech­sel­störung wird GKV-​Leistung

Berlin, 20. Juni 2008 – Gesetzlich kranken­ver­si­cherte Patien­tinnen und Patienten, die unter einer bestimmten seltenen Fettstoff­wech­sel­störung und zusätzlich an fortschrei­tenden Gefäßer­kran­kungen leiden, können künftig eine Apherese als GKV-​Leistung auch in der vertrags­ärzt­lichen Versorgung in Anspruch nehmen. Einen entspre­chenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Die Apherese ist ein aufwändiges und für Patien­tinnen und Patienten belastendes Verfahren der Blutrei­nigung außerhalb des Körpers, bei dem diese krankma­chenden Proteine aus dem Blut entfernt werden können.

Bei der mit dieser Methode behandelbaren Fettstoff­wech­sel­störung handelt es sich um eine isolierte Erhöhung des Blutfett­wertes Lipoprotein(a), bei der der G-BA davon ausgeht, dass sie im Zusammenhang mit gleich­zeitig bestehenden, fortschrei­tenden Gefäßer­kran­kungen lebens­be­drohlich sein kann. Obwohl aus den wissen­schaft­lichen Daten kein eindeutiger Beleg im Hinblick auf den patien­ten­re­le­vanten Nutzen abgeleitet werden konnte, hat der G-BA hier eine Entscheidung zugunsten derjenigen Patien­tinnen und Patienten getroffen, für deren unter Umständen lebens­be­drohliche Erkrankung keine andere Behand­lungs­mög­lichkeit zur Verfügung steht.

Dass trotz jahrelangen Einsatzes der Methode bis heute keine aussage­kräftigen wissen­schaft­lichen Daten vorliegen, ist nach Auffassung des G-BA vor allem im Hinblick auf die Frage des Patien­ten­schutzes unverständlich und nicht akzeptabel. Deshalb werden die Leistungs­er­bringer aufgefordert, in Zusammen­arbeit mit den wissen­schaft­lichen Fachge­sell­schaften innerhalb von sechs Monaten zumindest ein überzeu­gendes Konzept für eine prospektive kontrol­lierte Studie und eine möglichst komplette Erfassung aller Behand­lungsfälle dem G-BA vorzulegen, mit ihm abzustimmen und mit dieser Studie spätestens innerhalb des nächsten Jahres zu beginnen.

Der Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbe­an­standung nach der Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Richtlinie Methoden vertrags­ärztliche Versorgung (Apherese bei isolierter Lp(a)-​Erhöhung)