Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Ärzte
Berlin, 20. Juni 2008 – Der von Ärzten bisher zu leistende Verwaltungsaufwand bei Früherkennungsuntersuchungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern soll künftig verringert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Im Zuge der jüngsten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber ausdrücklich das Ziel formuliert, den Verwaltungssaufwand in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter abzubauen. Der G-BA hat mit seinem Beschluss dieser Vorgabe nun Rechnung getragen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien für Frauen und Männer, die Kinder-Richtlinien, die Richtlinien der Jugendgesundheitsuntersuchung sowie die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien so geändert, dass bei der jeweils vorgeschriebenen Dokumentation der Untersuchung auf Durchschläge, sowie auf deren Versendung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die dortige Aufbewahrung verzichtet wird. Die Dokumentation als solche wird zunächst unverändert beibehalten. Für die weitere Entbürokratisierung von Früherkennungsuntersuchungen ist – sobald dies technisch möglich ist – eine Umstellung der Dokumentation auf elektronische Verfahren vorgesehen.
Im Rahmen seiner Bemühungen um den Bürokratieabbau in der ärztlichen Versorgung hatte der G-BA im September 2007 bereits die Dokumentationsanforderungen von Disease-Management-Programmen (DMP) vereinfacht.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.