Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt weitere Früherkennungsuntersuchung für Kinder - Hörscreening für Neugeborene wird GKV-Leistung

Berlin, 20. Juni 2008 Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder wird es künftig auch eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden. Das Kinderfrüherkennungsprogramm gehört seit 1971 zum Pflichtleistungskatalog der GKV. Derzeit werden die Kinder-Richtlinien, die dem Kinderfrüherkennungsprogramm zugrunde liegen, überarbeitet und dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst. Betroffen sind sowohl die Untersuchungsinhalte als auch die Abstände zwischen den jeweiligen Untersuchungen. Erst im Mai 2008 hatte der G-BA mit der Einführung der U7a das Kinderfrüherkennungsprogramm auf jetzt insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen erweitert.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2009 in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Kinder-Richtlinie (Neugeborenen-Hörscreening)