Gemeinsame Selbstverwaltung benennt die neuen Mitglieder des G-BA - Dr. Rainer Hess auch in den kommenden Jahren Vorsitzender
Siegburg/Berlin, 19. Juni 2008 – Einvernehmlich und termingerecht hat die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern ihr oberstes Beschlussgremium, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), personell umgebaut. Notwendig wurde dieser Schritt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das für den G-BA ab 1. Juli 2008 eine neue Struktur vorsieht.
Der derzeit ehrenamtliche, unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess wird auch in der nächsten Amtsperiode die Geschicke des G-BA lenken - künftig jedoch als hauptamtlicher unparteiischer Vorsitzender. Darauf einigten sich die Träger des G-BA: der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Unterstützt wird er dabei von Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig, die beide als unparteiische, hauptamtliche Mitglieder agieren werden.
Alle Unparteiischen sind von den Trägern einvernehmlich vorgeschlagen worden. An der Spitze des G-BA stehen damit künftig versierte Kenner des GKV-Systems, die sich durch große Sachkenntnis und jahrelange Erfahrung mit der Arbeit der Selbstverwaltung auszeichnen. Zusätzlich zu den Aufgaben im Beschlussgremium übernehmen die Unparteiischen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen des G-BA.
Künftigwerden alle Entscheidungen über den Leistungskatalog für etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherte in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium getroffen. Alle Träger des G-BAsind in diesem Gremium präsent. Die Leistungserbringer werden durch je zwei Vertreter der KBV und der DKG sowie einen Vertreter der KZBV repräsentiert sein. Auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen sind fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes vorgesehen. Sämtliche Entscheidungen des G-BA werden in dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische, stationäre Versorgung oder Aspekte der Qualitätssicherung handelt. Zudem sind in den öffentlichen Sitzungen fünf, wie bisher nicht stimmberechtigte Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt.
Für jedes unparteiische Mitglied wurden zudem jeweils zwei ehrenamtliche Stellvertreter benannt. Sämtliche nominierten Kandidaten sollen in der ersten öffentlichen Sitzung des G-BA am 17. Juli 2008 in Berlin offiziell in ihr Amt eingesetzt werden.
Die neue Zusammensetzung des G-BA gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, die am Ende der Seite im PDF-Format zum Download angeboten wird.