Presse­mit­teilung | Methoden­be­wertung

Gemeinsamer Bundes­aus­schuss erweitert Kinder-​Früherkennungsprogramm um zusätzliche Untersuchung

Siegburg, 15. Mai 2008 Im Rahmen der Früherken­nungs­maß­nahmen für Kinder wird es künftig eine zusätzliche Untersuchung U7a im 34. bis 36. Lebensmonat als Leistung der Gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung (GKV) geben. Einen entspre­chenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg.

Die U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersu­chungen und stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden können. Die U7a dient dabei unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstö­rungen beziehungsweise deren Risiko­faktoren. Durch diese weitere Untersuchung werden positive Effekte auf die Teilnah­menrate der Früherken­nungs­un­ter­su­chungen für Kinder insgesamt erwartet. Zudem soll mit der neuen Untersuchung sicher­ge­stellt werden, dass sonstige Auffäl­lig­keiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können.

Das Kinder­früh­erken­nungs­programm gehört seit 1971 zum Leistungs­katalog der GKV. Zurzeit findet eine komplette Überar­beitung der dem Kinder-​Früherken­nungsprogramm zugrunde liegenden „Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebens­jahres“ statt. Betroffen sind sowohl die Untersu­chungs­inhalte als auch die Abstände zwischen den jeweiligen Untersu­chungen. Mit der U7a beinhaltet das Kinder­früh­erken­nungs­programm insgesamt zehn ärztliche Untersu­chungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbe­an­standung und Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschluss­erläu­terung zu diesem Thema werden in Kürze im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informa­tionen/beschluesse/zur-​richtlinie/15/


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Kinder-​Richtlinien (Einrichtung einer Kinder­un­ter­suchung U7a)