Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Therapiehinweis zu Sitagliptin
Köln/Berlin, 14. April 2008 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittelrichtlinie um einen Therapiehinweis zu dem im April 2007 zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 in den Markt eingeführten Wirkstoff Sitagliptin ergänzt.
Mit der Erstellung von Therapiehinweisen erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V), Ärzten eine therapie- und preisgerechte Auswahl von Arzneimitteln zu ermöglichen. Therapiehinweise sollen Ärzte dabei unterstützen, Arzneimittel so gezielt und wirtschaftlich wie möglich zu verordnen. Sie enthalten Informationen unter anderem über die Wirksamkeit eines Wirkstoffs bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen sowie über mögliche Risiken.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: