G-BA schafft Voraussetzungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie, ärztlicher Unterversorgung entgegen zu wirken
Siegburg/Berlin, 14. März 2008 – Mit einer Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass einer möglichen Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten in bestimmten Regionen verschiedener Bundesländer entgegen gewirkt werden kann. Dies teilte der G-BA am Freitag in Berlin mit.
Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat der G-BA die Aufgabe bekommen, in der Bedarfsplanungs-Richtlinie allgemeine Voraussetzungen zu beschließen, nach denen die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in rechnerisch nicht unterversorgten Planungsbereichen feststellen können. Diese Feststellung kann zur Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte führen.
Zu den Aufgaben der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen gehören die Feststellung des Versorgungsgrades und das Einleiten der erforderlichen Maßnahmen, um eine ausreichende hausärztliche und fachärztliche Versorgung der Bevölkerung in der entsprechenden Region herzustellen.
Die Schaffung der formalen Voraussetzungen in den Bedarfsplanungsrichtlinien für die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen mit dem Ziel, Vertragsärzte zur Niederlassung in als weniger attraktiv geltenden Regionen zu bewegen, ist allerdings kein Garant dafür, dass sich die Versorgungssituation dort tatsächlich verbessert.