Leistungsfähigkeit der medizinischen Selbstverwaltung eindrucksvoll belegt - Gemeinsamer Bundesausschuss legt seinen Geschäftsbericht 2005 vor
Berlin, 21. September 2006 – Anlässlich der Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) erneut an die Politik appelliert, im Zuge der Gesundheitsreform die bewährten Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen zu erhalten.
„Der Bericht belegt mit der Vielzahl von getroffenen Entscheidungen eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit und Effizienz der gemeinsamen Selbstverwaltung und zeigt zugleich, dass der G-BA die ihm von der Politik übertragene Verantwortung auch für mitunter sehr schwierige Entscheidungen nicht scheut – etwa für schmerzhafte Leistungseinschränkungen, die im Grundsatz von der Politik gesetzgeberisch beschlossen und im Detail von der Selbstverwaltung umzusetzen waren. Alle verantwortlichen Politiker sollten sorgfältig abwägen, ob sie diese erwiesenermaßen gut funktionierenden Strukturen durch ein System ersetzen wollen, das eine Paradigmenwechsel bedeutet und dessen Funktionsfähigkeit zweifelhaft ist“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, am Donnerstag in Berlin.
„Mit der Vorlage des Geschäftsberichts warne ich ein weiteres Mal davor, durch die beabsichtigte Berufung hauptamtlicher Mitglieder und die Überwachung ihrer Arbeit durch das zuständige Ministerium den G-BA zu einer Art Bundesbehörde und damit zum verlängerten Arm des Staates umzufunktionieren. Das würde nichts verbessern, sondern nur vieles verschlechtern. Der bewährte Interessensausgleich wird erschwert, Beschlüsse werden komplizierter und verzögern sich völlig unnötig. Die Politik sollte sich bei der geplanten Weiterentwicklung des G-BA vielmehr darauf konzentrieren, Strukturen zu straffen und flächendeckend sektorenübergreifende Entscheidungen zu ermöglichen. Diese könnte die Öffentlichkeit dann viel besser nachvollziehen und akzeptieren.“
Im Geschäftsbericht 2005 werden insgesamt 88 Beschlüsse dokumentiert, unter anderem zur Arzneimittelversorgung, zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im ambulanten Bereich und im Krankenhaus, zu Qualitätsanforderungen in der ärztlichen Versorgung sowie zu psychotherapeutischen und zahnärztlichen Versorgungsbereichen.
Hess nannte die Bildung von Festbetragsgruppen für Arzneimittel, die Einführung weiterer Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie beispielsweise der Darmspiegelung als Kassenleistung sowie die Verpflichtung zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung als Beispiele für die zentralen Betätigungsfelder des G-BA. „In diesen und weiteren Bereichen wird der G-BA durch den verantwortungsbewussten und sachgerechten Gebrauch seiner Regelungskompetenz auch in Zukunft im Interesse aller Akteure der GKV und der Millionen gesetzlich krankenversicherter Patienten und Beitragszahler seine Arbeit fortsetzen“, sagte Hess.