G-BA: Stammzelltransplantationen bei Kindern sind qualitätsgesichert - Rücknahme der entsprechenden Aufträge für eine Nutzenbewertung durch das IQWiG
Siegburg/Berlin, 14. März 2008 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungenüber die hämatopoetischen Stammzelltransplantationen bei Kindern teilweise eingestellt und die entsprechenden Aufträge für eine Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurückgezogen. Ausgenommen von der Entscheidung sind die Indikationen „Schwere aplastische Anämie“ und „Weichteilsarkome“, teilte der G-BA am Freitag in Berlin mit. Diese Beratungen, für die bereits Arbeiten des IQWiG vorliegen, werden fortgeführt mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Beschlussfassung.
Hintergrund der Entscheidung über die Einstellung der Beratungen ist eine mittlerweile veränderte Rechtslage in den Krankenhäusern vor Ort, die vor der Aufnahme der Beratungen noch nicht gegeben war: Kinder mit onkologischen Erkrankungen werden in Deutschland seit einigen Jahren zu einem großen Teil im Rahmen von Studien behandelt. Die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vereinbarung zur Kinderonkologie des G-BA sieht nunmehr eine Verpflichtung zur Empfehlung einer Teilnahme an so genannten Therapieoptimierungsstudien vor.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Kinder seitdem in der Regel unter kontrollierten, qualitätsgesicherten Studienbedingungen behandelt werden. Vor dem Hintergrund dieser Qualitätssicherungsvereinbarung ist eine Regelung durch den G-BA für den Bereich der Kinder mit den genannten Ausnahmen im Hinblick auf einen sinnvollen Einsatz begrenzter personeller, finanzieller und infrastruktureller Ressourcen nicht mehr zweckmäßig.
Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf der Webseite des G-BA unter folgender Adresse eingestellt:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/