Pressemitteilung | Methodenbewertung

G-BA erweitert Inhalte der Ultraschallvorsorge bei Mehrlingsschwangerschaft

Siegburg/Berlin, 14. März 2008 –Im Rahmen der Ultraschalluntersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel wird künftig bei Mehrlingsschwangerschaften zusätzlich abgeklärt, ob die ungeborenen Kinder über eine oder mehrere Plazentaanlagen versorgt werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Mehrlingen die Anzahl der Plazentaanlagen (Chorionizität) mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung frühzeitig und sicher bestimmt wird, um auf die besonders riskante Versorgung von Zwillingen mit nur einer Plazentaanlage frühzeitig reagieren zu können.

Bei so genannten monochorialen Zwillingen besteht die Gefahr, dass der eine Zwilling über die gemeinsamen Plazentagefäße überversorgt und der andere Zwilling unterversorgt wird. Dies kann bei beiden ungeborenen Kindern zu schweren Erkrankungen bis hin zum Tode führen. Mit der Abklärung der Chorionizität soll dem erhöhten Risiko von Mehrlingen mit nur einer Plazentaanlage durch ein frühzeitiges Verlaufsmanagement begegnet werden.

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist in Deutschland der Anteil der Mehrlingsschwangerschaften in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Vom Jahr 1991 bis zum Jahr 2004 stieg der Anteil von 25 von 1000 Geburten auf 35,5 von 1000 Geburten. Der Anstieg wird vor allem auf die zunehmende Verwendung von Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung zurückgeführt.

Die Entscheidung des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet unter der folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Mutterschafts-Richtlinie (Ultraschallscreening und Bestimmung der Chorionizität)