Auftrag für Nutzenbewertung an das IQWiG betrifft lediglich ausgewählte Verfahren der Stammzelltherapie zur Behandlung von Leukämie (Blutkrebs) – G-BA stellt irreführende Presseberichterstattung richtig
Siegburg, 7. August 2006 – Etablierte Verfahren der Stammzelltherapie für Patienten, die an Leukämie (Blutkrebs) erkrankt sind, werdenauch künftig im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Montag in Siegburg mit und reagierte damit auf Pressemeldungen („Bild am Sonntag“) vom Vortag, in denen der Eindruck erweckt worden war, dass diese bewährte Behandlungsmethode der Stammzelltherapie eventuell künftig generell nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden könnte.
„Patienten, Versicherte und besonders an Leukämie erkrankte Menschen und deren Angehörige sollten sich durch solch irreführende Berichterstattung nicht verunsichern lassen. Die Übernahme von für die Routineversorgung geeigneten Behandlungen mit Stammzellen bei Leukämie durch die GKV ist nicht in Frage gestellt“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Die in den Pressemeldungen erwähnte Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrifft insbesondere Behandlungsmethoden in Krankheitssituationen, in denen Stammzellen nach Empfehlungen von internationalen Fachgesellschaften nur im Rahmen von Studien erbracht werden sollten. Dies dient dem Schutz von Patienten und Spendern, da in diesen Fällen von Ethikkommissionen geprüft wird, ob Nutzen und Risiko des Verfahrens in einem angemessenen Verhältnis stehen.
„Bislang haben die Untersuchungen des Instituts lediglich ergeben, dass die Studienlage in diesen Bereichen unzureichend ist und deshalb ein stichhaltiger Nutzen der Behandlungsmethod en bislang nicht belegt werden konnte. Das heißt aber nicht, dass im Zuge des Stellungnahme- und Anhörungsverfahrens des IQWiG nicht noch weiteres Erkenntnismaterial von Wissenschaftlern und Fachgesellschaften vorgelegt und vom IQWiG berücksichtigt wird“, sagte Hess. Zudem sprach er sich gegen jegliche Vorfestlegungen zu der Erstattungsfähigkeit bestimmter Stammzelltherapien bei Leukämie aus. „Das Richtlinienverfahren des G-BA ist völlig offen.“
Nur für neue Verfahren der Stammzelltransplantation liegt jetzt ein Vorbericht des Instituts vor. Der Abschlussbericht steht noch aus und wird nicht vor Jahresende erwartet. Dieser Bericht wird dann in die weiteren Beratungen einfließen, nimmt aber eine wie auch immer geartete Entscheidung des G-BA über die künftige Erstattungsfähigkeit bestimmter Behandlungsmethoden mit Stammzellen bei Leukämie durch die GKV nicht vorweg.
Grundsätzlich kann der G-BA im Bereich der Krankenhausbehandlung die Erstattung einer Leistung durch die GKV entweder bestätigen, ausschließen oder seine Entscheidung eine gewisse Zeit aussetzen, um eine breitere Studienbasis gewinnen zu können.