Pressemitteilung | Sonstige
Erste Bilanz des Gemeinsamen Bundesausschusses für das Jahr 2007
Januar
- PET bei Lungenkrebs wird GKV-Leistung
- Versorgung von Patienten mit den seltenen Erkrankungen pulmonale Hypertonie und Hämophilie wird verbessert (§ 116b SGB V)
Februar
- Verabschiedung des GKV-WSG: Grundstrukturen des G-BA als Ausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung bleiben erhalten
März
- In der Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege werden die speziellen Belange von Kindern verankert
- Der Internetauftritt des G-BA erhält ein neues Gesicht
- Veröffentlichung der Patienteninformation: „Chronisch obstruktive Lungenerkrankung“
April
- Tagung: Die Rechtsverfassung der Bewertung von Leistungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Kriterien, Methoden, Verfahren
Mai
- Tagung: Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen: Ergebnisse und Perspektiven
Juni
- G-BA übernimmt Schutzimpfungen in den Leistungskatalog der GKV - gesetzliche Vorgaben werden fristgerecht umgesetzt
- G-BA beschließt eine Beratungspflicht statt verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen (Umsetzung des Auftrags nach § 62 SGB V)
- Qualitätsberichte der Krankenhäuser enthalten künftig auch Daten zur Ergebnisqualität
Juli
- G-BA leitet Vergabeverfahren für Qualitätsinstitut ein
August
- BQS veröffentlicht Daten zur Behandlungsqualität im Krankenhaus
September
- Screening auf Chlamydien wird GKV-Leistung
- G-BA beschließt eine Vereinfachung der Dokumentation von Disease-Management-Programmen
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen „Primär sklerosierender Cholangitis (PSC)“ und „Morbus Wilson“ wird verbessert (§ 116b SGB V)
Oktober
- Richtlinie nach § 116b SGB V wird an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst
November
- Standardisiertes Hautkrebsscreening wird flächendeckend GKV-Leistung
- Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose und Tuberkulose wird verbessert
- G-BA wird mit dem „Deutschen Preis für Qualität im Gesundheitswesen“ ausgezeichnet
Dezember
- G-BA beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
- G-BA beschließt zum „therapiegerechten Verhalten“ gemäß § 62 Abs. 1
SGB V - G-BA legt hohe Standards für die Psychotherapie als GKV-Leistung fest
- Lesehilfe zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser wird im Internet zur Verfügung gestellt
(Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 21. Dezember 2007)