Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

G-BA stärkt Versorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende - Richtlinie zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung beschlossen

Siegburg/Berlin, 21. Dezember 2007 – Schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg. Die neue Richtlinie „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ soll diesen Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglichen. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung, wobei besonders die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber den G-BA unter anderem auch damit beauftragt, die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung  zu regeln. Die Leistungen, die die Richtlinie des G-BA vorsieht, können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes Palliativ-Care-Team (PCT) kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen.

Die Versorgung durch die PCTs kann unter anderem auch die Linderung von Symptomen durch Arzneimittel und andere Maßnahmen, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen bis hin zur psychosozialen Unterstützung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod beinhalten.

 „Der G-BA stellt mit diesem Beschluss sicher, dass die Bedingungen für eine optimale Versorgung von schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit einem häufig sehr umfassenden Behandlungs- und Betreuungsbedarf gegeben sind. Dabei wurde besonders die flexible Zusammenarbeit der Palliativ-Care-Teams und weiteren Beteiligten gewährleistet“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Erstfassung)