Gemeinsamer Bundesausschuss sorgt für Transparenz: Patientinnen und Patienten sollen Qualitätsberichte der Krankenhäuser besser verstehen
Berlin/Siegburg, 20. Dezember 2007 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht heute eine Lesehilfe zu den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die ab sofort im Internet zum Download bereitsteht. Diese soll Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, die am 30. November 2007 von den etwa 2000 deutschen Krankenhäusern veröffentlichten Berichte (www.g-qb.de) besser zu verstehen.
Auf 30 Seiten widmet sich der Text der Struktur und dem Informationsgehalt der Qualitätsberichte und zeigt damit Wege auf, schnell Antworten auf individuelle Fragen zu finden. Zudem werden auf der letzten Seite der Lesehilfe Hinweise zu Suchmaschinen gegeben.
„Diese Lesehilfe wurde im G-BA von Patienten für Patienten entwickelt und ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Für Patientinnen und Patienten sind die Qualitätsberichte eine wichtige Entscheidungshilfe“, sagte der Vorsitzende des G-BA für den Krankenhausbereich, Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius. „Deshalb werden wir gemeinsam mit allen Beteiligten weiter daran arbeiten, die Transparenz und damit die Orientierungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Qualitätsberichte kontinuierlich zu verbessern. Ein wichtiges Thema ist hier die Übersetzung der häufig schwer zu umgehenden medizinischen Fachsprache. So werden wir beispielsweise dafür sorgen, dass in den kommenden Berichten Krankheitsbezeichnungen einheitlich und leicht verständlich sind. Hier gibt es noch zu viele für Laien unverständliche Fachbegriffe.“
Hintergrund
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung. Der G-BA gibt die Struktur vor und legt auch fest, welche Inhalte von den Krankenhäusern zu veröffentlichen sind. So wurde im Jahr 2006 beschlossen, dass ab 2007 die Berichte auch Informationen darüber enthalten, mit welcher Qualität bestimmte Behandlungen in einzelnen Krankenhäusern vorgenommen wurden.