Keine sicheren Erkenntnisse zum Nutzen der Vakuumversiegelungstherapie
Siegburg/Berlin, 16. November 2007 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine abschließende Entscheidung über den Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie auch in der ambulanten Versorgung ausgesetzt. Innerhalb dieser Zeit sollen Modellvorhaben aufgelegt werden, mit denen aussagekräftige wissenschaftliche Ergebnisse darüber gewonnen werden, ob diese Therapieform zu besseren Ergebnissen bei schlecht heilenden Wunden führt, als die bereits als GKV-Leistung zur Verfügung stehenden konservativen und chirurgischen Standardverfahren.
„Da es zur Zeit noch keine ausreichenden Belege für die Überlegenheit dieser Methode gibt, sondern lediglich Hinweise auf deren Nutzen, soll im Rahmen von Modellvorhaben und klinischen Studien geklärt werden, inwieweit Patientinnen und Patienten mit schlecht heilenden Wunden von der Vakuumversiegelungstherapie mehr profitieren als von der Standardtherapie und eine Ausweitung der Leistung über den stationären Bereich hinaus sinnvoll ist“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.
Bei der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden handelt es sich um eine geschlossene Wundbehandlung mit großflächiger Ableitung über einen drainierten Schaumstoffverband, bei der eine Vakuumsaugpumpe den nötigen Unterdruck erzeugt und dessen Aufrechterhaltung durch eine Klebefolie mit luftdichter Abdeckung ermöglicht wird.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung/ Anlage 3 (Vakuumversiegelungstherapie - VAC)