Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt einheitliche Nutzung der Dokumentationsdaten auch beim Disease-Management-Programm Brustkrebs
Siegburg/Berlin, 19. Oktober 2007 - Mit einem aktuellen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, dass aus Gründen der Vereinfachung und im Sinne einer einheitlichen Verfahrensregelung die bereits abgegebene Empfehlung zur Aufhebung der Datensatztrennung auch für die Dokumentation des Disease-Management-Programms (DMP) Brustkrebs gilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Brustkrebs-Dokumentation auch inhaltlich zu überprüfen und anzupassen. Dies soll zeitnah erfolgen.
Im Zuge seiner Bemühungen um den Bürokratieabbau in der ärztlichen Versorgung hatte der G-BA bereits mit Beschluss vom 13. September 2007 die Dokumentationsanforderungen an die DMP für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, koronare Herzkrankheit (KHK) sowie Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) vereinfacht und zugleich empfohlen, die bisherige Trennung der Datensätze in einen Langdatensatz für die Leistungserbringer und einen Kurzdatensatz für die Krankenkassen aufzuheben. Die DMP-Dokumentation ist ab April 2008 generell auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Hintergrund
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geeignete chronische Krankheiten zu empfehlen, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Bislang hat der G-BA die Anforderungen an DMP für Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronarer Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und chronisch-obstruktive Bronchitis, COPD) und Brustkrebs formuliert.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
DMP Brustkrebs (Aufhebung der Datensatztrennung für die Dokumentation)