Medizinische Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten gesichert
Siegburg, 18. Juli 2006 - Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten bleiben grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Siegburg beschlossen. Das angestrebte Behandlungsziel einer guten medizinischen Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig und derzeit wesentlich kostengünstiger zu erreichen.
In begründeten, durch den G-BA definierten Ausnahmen können durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, etwa wenn ein Patient allergisch auf Humaninsulin reagiert. Diese Ausnahme gilt auch für Patienten, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt. Eine solche Ausnahme gilt auch für Patienten, bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.
„Die Behandlung von Patienten mit Diabetes-Typ-2 kann mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig erfolgen wie mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon. Bei der Entscheidungsfindung des G-BA ging es einzig und allein um die Frage, ob es für diese Patienten bei der Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon einen belegten Zusatznutzen gibt, der den deutlich höheren Preis rechtfertigt. Die Belege hierfür hat die pharmazeutische Industrie bisher nicht vorlegen können. Deshalb musste der G-BA im Interesse von vielen Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen und Beitragszahlern die Kostenbremse ziehen“, sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. „Der Ausschuss sichert mit dieser vom Preis abhängigen Einschränkung die Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten und wird zugleich seiner Verantwortung gerecht, die er für die dauerhafte Finanzierbarkeit medizinisch notwendiger Leistungen der GKV trägt.“
Hintergrund des Beschlusses:
Mit dem Beschluss setzt der G-BA eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes-Typ-2 (so genannte Altersdiabetes) in die Arzneimittel-Richtlinie um. Diese regelt verbindlich die Einzelheiten einer medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise.
Der Beschluss des G-BA entspricht dem Regelungszweck des Gesetzes, nach dem die Richtlinien für die Sicherung der ärztlichen Versorgung die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten bieten sollen.Rechtliche Grundlage ist auch das in diesem Jahr in Kraft getreteneGesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung(AVWG), das im Hinblick auf eine Senkung der Arzneimittelausgaben der GKV eine sofortige und bessere Ausrichtung an dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten anstrebt und dem G-BA hierzu entsprechende Regelungskompetenz zuweist.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Hintergrund „Insulinanaloga“:
Als Humaninsulin wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Sie sind in Deutschland seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulinanaloga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone und können um ein Vielfaches teurer sein als Humaninsulin. Schätzungen zu Folge wurden im Jahr 2004 etwa 200 000 Diabetes-Typ-2 Patienten in Deutschland mit Insulinanaloga behandelt.