Gemeinsamer Bundesausschuss ermöglicht Schwerstkranken würdevolles Leben bis zum Tod im häuslichen Umfeld
Siegburg/Berlin, 14. September 2007 – Die Versorgung von schwerstkranker Menschen, die an ihrem Lebensende zu Hause gepflegt werden, soll verbessert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unter hohem Zeitdruck einen Richtlinien-Entwurf über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung erstellt und am Donnerstag in Berlin das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen zu dem Entwurf beschlossen. Mit dieser Entscheidung hält der G-BA den engen Zeitplan ein, der vom Gesetzgeber für die Erstellung dieser Richtlinie vorgegeben wurde. Die Richtlinie tritt voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft.
In der gleichen Sitzung legte der G-BA den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen fest. Dieser umfasst die maßgeblichen Organisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung, die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Pflegedienste auf Bundesebene und den Deutschen Pflegerat.
Die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung wurde mit dem GKV-WSG neu in den Aufgabenkatalog des G-BA aufgenommen. Mit ihr soll ermöglicht werden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwendigen oder speziellen Versorgung bedürfen, in der eigenen häuslichen Umgebung und in Würde sterben können.