Pressemitteilung | Methodenbewertung

Flächendeckendes Screening im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen kann den Schutz der Kinder vor Misshandlung nicht verbessern

Siegburg/Berlin, 14. September 2007 Zuverlässige, wissenschaftlich gesicherte Testverfahren für das systematische Aufspüren von vorliegender oder drohender Kindesmisshandlung, die im Rahmen der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen angewandt werden und zu einem verbesserten Kinderschutz führen könnten, sind derzeit nicht verfügbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach einer gründlichen Auswertung der zu diesem Thema verfügbaren nationalen und internationalen wissenschaftlichen Literatur.

Der G-BA war auf Veranlassung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und aufgrund der tagespolitischen Diskussion zu wirksamen Strategien zur Verhinderung von Kindesmisshandlung der Frage nachgegangen, ob einheitliche und verlässliche Tests vorhanden sind, mit denen alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr untersucht werden können, um Kindesmisshandlung aufzudecken beziehungsweise zu vermeiden. Ziel eines Screenings sollte sein, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Hinweise auf eine drohende Misshandlung finden zu können. In den durch den G-BA ausgewerteten Publikationen und Studien wurden allerdings keine Belege gefunden, dass sich durch Tests im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen drohende Kindesmisshandlung verhindern oder aufdecken lässt.

„Von einem systematischen Test, in den auch alle Eltern vorbeugend einbezogen werden, ob deren Kinder eventuell Opfer von Misshandlungen werden, muss eine besonders hohe Verlässlichkeit und Genauigkeit gefordert werden. Die Gefahr von haltlosen und ungerechtfertigten Verdächtigungen und Vor-Verurteilungen von Eltern durch Ärzte, Behörden, Verwandte und Nachbarn ist erheblich und keinesfalls zu unterschätzen“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, am Freitag in Berlin. „Vor diesem Hintergrund müssen wir feststellen, dass der G-BA durch die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, wie etwa einer Änderung der Kinder-Richtlinien, leider keinen hilfreichen Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes leisten kann“.

Hess appellierte an die Verantwortlichen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung, die bisher vielversprechenden sogenannten aufsuchenden Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu stärken und flächendeckend auszubauen. Er begrüßte auch die Initiativen einiger Landesregierungen, gezielt solche Forschungsaktivitäten zu fördern, die sich mit den familiären Risikofaktoren für Kindesmisshandlung beschäftigen.

Unabhängig vom Für und Wider eines bevölkerungsweiten Screenings zur Verhinderung von Kindesmisshandlung besteht weiterhin im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen von Kindern die Möglichkeit, dass der Arzt bei verdächtigen Befunden die notwendigen Maßnahmen veranlasst und beispielsweise das Jugendamt einschaltet. Um die Aufmerksamkeit der Ärzte für diesen sensiblen Bereich weiter zu erhöhen und Unsicherheiten in Bezug auf das weitere Vorgehen bei einem Verdacht abzubauen, haben Ärztekammern, Berufsverbände und Ministerien bereits entsprechende Leitfäden entwickelt.

Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext, eine Beschlusserläuterung sowie ein Teilabschlussbericht zu diesem Thema werden in Kürze im Internet veröffentlicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Kinder-Richtlinie (Screening auf Kindesmisshandlung)