Behandlungsqualität in Krankenhäusern: Künftig mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten
Siegburg/Berlin, 22. Juni 2007 – Die Qualitätsberichte der etwa 2000 deutschen Krankenhäuser werden in Zukunft auch Informationen darüber enthalten, mit welcher Qualität bestimmte Behandlungen in einzelnen Krankenhäusern vorgenommen wurden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Im Zuge der so genannten externen stationären Qualitätssicherung wurden bisher anonymisiert Qualitätsdaten zum internen Krankenhausvergleich und zur Qualitätsverbesserung erhoben (www.bqs-outcome.de). Erstmalig stehen diese Daten nun künftig allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) hat im Auftrag des G-BA aus der Vielzahl der vorhandenen Qualitätsmerkmale diejenigen ausgewählt, die sich für eine Veröffentlichung eignen. Der Beschluss des G-BA sieht vor, dass die ausgewählten Daten von jedem Krankenhaus im Qualitätsbericht einheitlich berichtet werden.
Damit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich vor der Auswahl eines Krankenhauses nicht nur über dessen Strukturen und Leistungsschwerpunkte zu informieren, sondern auch über die Behandlungsqualität. Um die Aussagekraft der Qualitätsdaten zu erhöhen, wird durch die Bundesgeschäftstelle und die Landesgeschäftstellen geprüft, ob es sich bei den Rohdaten um wirkliche Qualitätsmängel handelt. Da in diesem Jahr mit einem Abschluss dieser Prüfung erst zum Jahresende zu rechnen ist, wird einmalig nur für das Jahr 2007 der Abgabetermin für die Qualitätsberichte um zwei Monate verschoben. Somit sind die Qualitätsberichte am 31. Oktober 2007 in der PDF- Version und in der XML-Version abzugeben. Eine Veröffentlichung erfolgt dann am 30. November 2007.
Hintergrund Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung.
Nach ersten Erfahrungen mit der Qualitätsberichterstattung und deren Auswertung hat der G-BA die nun beschlossene weitreichende Verbesserung auf den Weg gebracht.