Gemeinsamer Bundesausschuss: Evidenzbasierte Entscheidungen zu GKV-Leistungen dienen dem Patientenschutz
Siegburg, 20. April 2007 – Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin getroffenen Entscheidungen zur medizinischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Menschen dienen nicht zuletzt dem Patientenschutz. Das bekräftigte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, am Donnerstag in Siegburg. „Die Entscheidungen des G-BA stellen sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung mit neuen oder bereits angewandten medizinischen Methoden und Arzneimitteln dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht und schützen somit Patienten auch vor den unerwünschten, möglicherweise schwerwiegenden Folgen medizinischer Behandlungen“, sagte Hess.
„Nachgewiesenermaßen nützliche Behandlungsmethoden werden in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, wirkungslose oder möglicherweise schädliche Therapien zum Schutze der Patienten ausgeschlossen. Diese Entscheidungen trifft der G-BA auch auf der Grundlage der evidenzbasierten wissenschaftlichen Expertisen des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Insofern ist es absurd und abwegig, wenn dem IQWiG der Vorwurf gemacht wird, es nehme mit seinen Arbeitsergebnissen sogar den Tod von Patienten billigend in Kauf, wie im März in einem Meinungsartikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zu lesen war. Vielmehr ist die evidenzbasierte Medizin ein Werkzeug, um Nutzen und Schaden für die Patienten objektiv einzuschätzen“, so Hess weiter.
Hintergrund: Evidenzbasierte Medizin
Evidenzbasierte Medizin bedeutet, Entscheidungen über den zu erwartenden Nutzen einer medizinischen Methode vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu treffen. Hierfür werden wissenschaftliche Studien zu dem Beratungsthema systematisch gesucht, bezüglich ihrer Qualität bewertet und die Ergebnisse hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf das aktuelle Problem beurteilt. Die Ergebnisse der evidenzbasierten Medizin können sich in ihrer Qualität und Aussagekraft durchaus erheblich von den individuellen Erfahrungen einzelner Patienten und Fachexperten unterscheiden.
Im September 2006 wurde der G-BA für seine besonderen Verdienste um die evidenzbasierte Medizin in Deutschland mit der Salomon-Neumann-Medaille ausgezeichnet.
Hintergrund: Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.