Presse­mit­teilung | Arznei­mittel

Gemeinsamer Bundes­aus­schuss beschließt zu Themen der vertrags­ärzt­lichen Versorgung

Siegburg/Berlin, 20. Februar 2007 – Im schrift­lichen Verfahren hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss zu verschiedenen Themen der vertrags­ärzt­lichen Versorgung Beschlüsse gefasst.

Mehrere Beschlüsse betrafen die Arzneimittel-​Richtlinie. So wurden neue Festbe­trags­gruppen der Stufe 2 für Antianämika und Makrolide gebildet. Außerdem wurde die Anlage 9, in der die Verord­nungs­fä­higkeit von zugelassenen Arznei­mitteln in nicht zugelassenen Anwendungs­ge­bieten (Off-​Label-Use) dargestellt wird, in Teil A um Dinatri­um­cro­mo­glycat (DNCG)-​haltigen Arznei­mitteln (oral) bei systemischer Mastozytose ergänzt.

Die Bedarfsplanungs-​Richtlinie wurde neu gefasst. In ihr aufgegangen ist nun die Angestellte-​Ärzte-Richtlinie, in der bisher die Beschäf­tigung von angestellten Praxis­ärzten in der Vertrags­arzt­praxis geregelt war. Außerdem wurde das Vertrags­arzt­rechts­än­de­rungs­gesetz in der Richtlinie umgesetzt (erste Tranche).

Die Entschei­dungen werden dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbe­an­standung und Bekannt­machung im Bundes­an­zeiger in Kraft.


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