Selbstverwaltung in der Krankenversicherung stellt Handlungsfähigkeit unter Beweis
Berlin, 26. September 2001 - Heute fand in Berlin die konstituierende Sitzung des Koordinierungsausschusses gemäß § 137 e SGB V statt. Zum Vorsitzenden wurde Staatssekretär a. D. Karl Jung, zum Stellvertreter Staatssekretär a. D. Herwig Schirmer gewählt.
Der Koordinierungsausschuss besteht aus 21 Mitgliedern. Vertreten sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Mitglieder sind außerdem die Vorsitzenden des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sowie des Bundesausschusses Zahnärzte und Krankenkassen und des Ausschuss Krankenhaus.
Im Zusammenwirken mit diesen Ausschüssen hat der Koordinierungsausschuss sicherzustellen, dass die Qualität der ambulanten und der stationären Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet ist.
In der konstituierenden Sitzung bestand Einigkeit, dass der Koordinierungsausschuss seine Arbeit unverzüglich aufnimmt. Deshalb wurde beschlossen, einen Arbeitsausschuss einzurichten, der geeignete chronische Krankheiten auswählen soll, für die strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) auf der Basis des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Risikostrukturausgleichs entwickelt werden sollen.