Satzungsbeschluss zur Errichtung der Stiftung „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“
Siegburg, den 16. März 2004 – Mit seinem heutigen Beschluss zur Satzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Voraussetzung geschaffen, zügig mit der Errichtung der Stiftung „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)“ fortzufahren.
Die Satzung wird nun der Stiftungsaufsicht in Berlin zugeleitet, so dass nach deren Genehmigung mit der Bildung der Organe - Stiftungsrat und Vorstand - begonnen werden kann. Als beratende Gremien sind Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat vorgesehen. Die Institutsleitung wurde bereits ausgeschriebenen.
Der Sitz der Stiftung ist Berlin. Das Institut hat seine Geschäftsstelle bis zum 31.12.2008 in Siegburg.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, das IQWiG zu errichten. Das Institut soll folgende Aufgaben bearbeiten:
- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten
- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten
- Bewertungen evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten
- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen
- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
- Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.