Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Indikationen für die genotypische HIV-Resistenztestung
Siegburg, 21. September 2005 – Zukünftig haben auch HIV-infizierte Schwangere und HIV-Patienten unter bestimmten Voraussetzungen vor Einleitung einer Ersttherapie Anspruch auf eine HIV-Resistenztestung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dies sieht ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.
Mit einer HIV-Resistenzprüfung soll die Auswahl von geeigneten Medikamenten für die Therapie von HIV-Patienten verbessert werden.
Es wird hierbei versucht, eine verminderte oder fehlende Empfindlichkeit des HI-Virus (Resistenz) auf bestimmte, zur Bekämpfung der Infektion verabreichte Substanzen (antiretrovirale Therapie) nachzuweisen, um anschließend eine entsprechende Änderung der Therapie vornehmen zu können.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Rainer Hess: „Der Beschluss sieht insbesondere eine HIV-Resistenztestung bei HIV-infizierten schwangeren Frauen sowohl vor Beginn einer antiretroviralen Therapie als auch vor der Behandlung zur Verhinderung einer Mutter-Kind-Übertragung des HI-Virus vor.“
Weiterhin werden die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch von Menschen mit einem erhöhten Risiko einer Infektion mit einem resistenten HI-Virus geregelt.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
BUB-Richtlinie/ Anlage A (Genotypische HIV-Resistenztestung)