Gemeinsamer Bundesausschuss erwirkt Richtigstellung in „Frontal21“
Siegburg, 26. April 2005 – Das ZDF hat sich bereit erklärt, auf Verlangen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in seiner heutigen Sendung „Frontal21“ eine Richtigstellung zu folgendem Sachverhalt zu senden:
Am 29. März 2005 wurde in einem Beitrag des Magazins behauptet, der Gemeinsame Bundesausschuss sei für angebliche Missstände und Probleme im Zusammenhang mit der Praxisgebühr verantwortlich. Dies war aber grob falsch. Nicht der G-BA, sondern die Partner des Bundesmantelvertrages haben entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag in § 43b Abs. 2 SGB V das Einzugsverfahren geregelt. Deshalb wird in der heutigen Sendung folgende Richtigstellung veröffentlicht:
„Frontal21 berichtete vor zwei Wochen über die Probleme beim Einzug der Praxisgebühr. Besonders umstritten nach einem neuen Gerichtsurteil: Die Frage, wer kommt für die Mahnkosten säumiger Zahler auf........Der Frontal21-Beitrag vom 29. März 2005 konnte den Eindruck erwecken, der Gemeinsame Bundesausschuss sei an den Verhandlungen über die Einziehung der Praxisgebühr beteiligt gewesen. Zuständig ist dafür jedoch allein die Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen.“
Zu ergänzen bleibt: Auch dieses neue Gerichtsurteil, es geht um eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22. März 2005 (Az: S 34 KR 269/04), gibt nicht der Selbstverwaltung, sondern dem Gesetzgeber die Schuld dafür, dass Gebührenverweigerer keine Mahnkosten zahlen müssen.