Gemeinsamer Bundesausschusses beschließt Generalauftrag für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG
Siegburg, 21. Dezember 2004 – In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen „Generalauftrag“ sowie weitere Aufträge an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen.
Der „Generalauftrag“ versetzt das Institut in die Lage, fachlich unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertungen und Empfehlungen zu den in § 139a SGB V genannten Aufgabenfeldern zu erarbeiten. „Wir gehen davon aus“, so Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, „dass das Institut nicht nur Einzelaufträge von uns bearbeiten wird, sondern auf der Grundlage einer eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Arbeit dem G-BA die für dessen gesetzliche Aufgaben notwendigen wissenschaftlichen Informationen zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund haben wir heute einen Generalauftrag beschlossen.“
Darüber hinaus wurde vom Ausschuss der Beschluss gefasst, folgende Einzelaufträge an das Institut zu vergeben:
1. Anforderungen an Patienteninformationen und deren Ausgestaltung in Konkretisierung des § 139a Abs. 3 Nr. 6 SGB V;
2. Festlegung von Schwellenwerten bei Mindestmengen nach § 137 Abs. 1 Nr. 3 SGB V;
3. Erstellung eines Prognosemodells zur Ermittlung der Auswirkungen dieser Schwellenwerte auf die Versorgung;
4. die wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zur Vakuum-Versiegelungstherapie von Wunden;
5. die wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zur Interstitiellen Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom;
6. die wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zur Balneo-Photo-Therapie.
In der Sitzung am 16. November 2004 waren bereits vier Aufträge für das Institut festgelegt worden. Deren nähere Ausgestaltung wird noch durch die jeweils zuständigen Unterausschüsse in Abstimmung mit dem Institut erfolgen.
Zu den Aufträgen gehören:
- die Erarbeitung eines methodischen Konzeptes für die Aufgabe, „evidenzbasierte Patienteninformationen“ zu Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung zu erstellen;
- die sektorenübergreifende wissenschaftliche Bewertung des therapeutischen Nutzens von Clopidogrel versus Acetylsalicylsäure;
- die wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu den verschiedenen nicht-medikamentösen, lokalen Behandlungsmethoden der benignen Prostata-Hyperplasie sowie
- die Aufbereitung der Literatur in Form eines Evidenzberichtes zu den Mindestmengen.
Zum Hintergrund:
Das IQWiG wird zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen tätig Durch seinen unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand soll es insbesondere den G-BA unterstützen, Qualität und Wirksamkeit der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend zu bestimmen. Seine Aufträge erhält das Institut deshalb außer vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom G-BA.
Die Anschrift der Geschäftsstelle des Instituts unter Leitung von Prof. Dr. Peter Sawicki lautet:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Dillenburger Straße 27
51105 Köln
Tel.: 0221/356850
Fax.: 0221/356851