Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt zu Behandlungsmethoden und zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

Siegburg, 11. Mai 2004 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung folgende Beschlüsse zur Bewertung von stationär angewandten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gefasst:

Die Protonentherapie - eine spezielle Form der Strahlentherapie - zur Behandlung von Chordomen und Chondrosarkomen der Schädelbasis bleibt Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertung der Literatur hat ergeben, dass hier die Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung der Versicherten (nach § 137 c SGB V) erfüllt sind. Chordome bzw. Chondrosarkome sind selten auftretende gutartige bzw. bösartige Knochentumore, die, wenn sie an der Schädelbasis auftreten, Nerven- und Gehirnstrukturen sowie Gefäße verdrängen und zerstören können.

Die Protonentherapie zur Behandlung des Ästhesioneuroblastom hingegen  - hier handelt es sich um einen äußerst seltenen Tumor der Nasenhaupthöhle -  darf im Krankenhaus nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Der Ausschuss kam nach Auswertung der wissenschaftlichen Literatur zu dem Ergebnis, dass keine überlegene Wirksamkeit der Protonentherapie bei der Behandlung des Ästhesioneuroblastoms im Vergleich zu bisher angewandten Methoden nachgewiesen wurde.

Die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) - eine Sauerstoffbehandlung in einer Druckkammer - zur Therapie des Weitwinkelglaukoms darf als stationär angewandte Methode nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. In der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur zum Thema HBO beim Weitwinkelglaukom gibt es derzeit keine hinreichenden Belege für die klinische Wirksamkeit des Verfahrens. Zur Behandlung der Erkrankung stehen Standardtherapien zur Verfügung. Das Weitwinkelglaukom (Glaukom = „Grüner Star“) ist die häufigste Glaukomform. Bei dieser Erkrankung wird durch steigenden Augeninnendruck der Sehnerv geschädigt.

Auch bei der Indikation Morbus Perthes  - einer im Kindesalter, im Hüftkopf auftretenden Knochenbildungsstörung - hat der G-BA den Beschluss gefasst, dass die HBO nicht als Kassenleistung im Krankenhaus abgerechnet werden darf. Die wenigen vorliegenden Literaturhinweise beschreiben keine Wirksamkeit. 

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien werden im Rahmen der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung geprüft und bei Nichtbeanstandung veröffentlicht. Der Ausschuss Krankenhaus, dessen Rechtsnachfolger der G-BA seit In-Kraft-Treten des GMG ist, hatte im vergangenen Jahr bereits erste Teilbeschlüsse zur Protonentherapie und zur Hyperbaren Sauerstofftherapie gefasst. Einzelheiten des Verfahrens sind in den Verfahrensrichtlinien des ehemaligen Ausschusses Krankenhaus festgelegt, die kraft Gesetzes weiterhin gültig sind und vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt wurden. Die Beschlüsse und Abschlussberichte werden auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat weiterhin den gesetzlichen Auftrag, die Qualitätssicherung im Krankenhaus zu regeln (§ 137 SGB V). Hierzu bedient er sich unter anderem der durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) entwickelten Instrumente. In diesem Zusammenhang fasste der G-BA folgende Beschlüsse:

  • Das Verfahren aus 2004 soll mit kleinen Änderungen fortgeführt werden. Alle 19 Leistungsbereiche, für die im Jahre 2004 eine Dokumentationspflicht bestand, bleiben auch im Jahr 2005 dokumentationspflichtig.
  • Ab 2005 wird der Leistungsbereich Pneumonie (Lungenentzündung) dokumentationspflichtig. Damit werden auch in diesem Bereich zukünftig Daten zur Verfügung stehen, die einen Vergleich ermöglichen.

Außerdem beschloss der Ausschuss den Zeitplan zur Veröffentlichung der Bundesauswertung 2003, in der die gesamten Ergebnisse der bundesweiten externen Qualitätssicherung dokumentiert sind.

Die Ausschuss-Mitglieder verständigten sich darauf, dass in diesem Jahr eine Ergebniskonferenz zur externen Qualitätssicherung im Krankenhaus stattfinden wird.


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