Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Empfehlungen zu Disease-Management-Programm „Chronische obstruktive Atemwegserkrankungen – Asthma und COPD“

Siegburg, 21. September 2004 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner für ärztliche Angelegenheiten zuständigen Besetzung hat heute eine Empfehlung für „Anforderungen“ an die Ausgestaltung eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm, DMP) für “Chronische obstruktive Atemwegserkrankungen: Asthma bronchiale und COPD“ beschlossen.

Asthma bronchiale ist eine chronische entzündliche Erkrankung der Atemwege, die mit anfallsartiger Atemnot aufgrund einer Verengung der Bronchien einhergeht. Diese ist durch eine medikamentöse Behandlung reversibel. Es gibt allergische und nicht-allergische Formen. Im Gegensatz dazu ist bei einer chronisch obstruktiven Bronchitis (COPD) die Bronchialverengung nur geringfügig oder gar nicht beeinflussbar. Häufigste Ursache der COPD ist das Rauchen.

Nach Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzerkrankung liegt nun der fünfte Beschluss gemäß § 137f SGB V zu strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke vor. Planungen zur Benennung, Bewertung und Auswahl weiterer chronischer Erkrankungen, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden können, befinden sich derzeit in Vorbereitung.

Neben den oben erwähnten Beschlüssen hatte der bis zum Jahresende 2003 zuständige Koordinierungsausschuss bereits Änderungen der Anforderungen an ein DMP Koronare Herzerkrankung und Diabetes mellitus Typ 2 im Bereich der Dokumentation verabschiedet. Seit In-Kraft-Treten des GMG hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner für ärztliche Angelegenheiten zuständigen Besetzung die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überarbeitung und Aktualisierung der DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs vorgenommen. Mit einer Beschlussfassung der überarbeiteten DMP ist voraussichtlich im nächsten halben Jahr zu rechnen.

Die beschlossene Empfehlung ist Grundlage für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Mit der Rechtsverordnung werden die Behandlungsprogramme zur Berücksichtigung im Risikostrukturausgleich zugelassen. In die aktuellen Empfehlungen sind u.a. auch Erfahrungen aus den bereits umgesetzten DMP eingeflossen sowie Aspekte aus zahlreichen Stellungnahmen und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Spitzenverbände der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen, der Selbsthilfe-Organisationen und sonstiger Leistungserbringer.


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