Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

Gemeinsamer Bundes­aus­schuss beschließt Empfeh­lungen zu Disease-​Management-Programm „Chronische obstruktive Atemwegs­er­kran­kungen – Asthma und COPD“

Siegburg, 21. September 2004 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) in seiner für ärztliche Angele­gen­heiten zuständigen Besetzung hat heute eine Empfehlung für „Anforde­rungen“ an die Ausgestaltung eines struktu­rierten Behand­lungs­pro­gramms (Disease-​Management-Programm, DMP) für “Chronische obstruktive Atemwegs­er­kran­kungen: Asthma bronchiale und COPD“ beschlossen.

Asthma bronchiale ist eine chronische entzündliche Erkrankung der Atemwege, die mit anfalls­artiger Atemnot aufgrund einer Verengung der Bronchien einhergeht. Diese ist durch eine medika­mentöse Behandlung reversibel. Es gibt allergische und nicht-​allergische Formen. Im Gegensatz dazu ist bei einer chronisch obstruktiven Bronchitis (COPD) die Bronchi­al­ver­engung nur geringfügig oder gar nicht beeinflussbar. Häufigste Ursache der COPD ist das Rauchen.

Nach Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzer­krankung liegt nun der fünfte Beschluss gemäß § 137f SGB V zu struktu­rierten Behand­lungs­pro­grammen für chronisch Kranke vor. Planungen zur Benennung, Bewertung und Auswahl weiterer chronischer Erkran­kungen, für die struktu­rierte Behand­lungs­pro­gramme entwickelt werden können, befinden sich derzeit in Vorbereitung.

Neben den oben erwähnten Beschlüssen hatte der bis zum Jahresende 2003 zuständige Koordi­nie­rungs­aus­schuss bereits Änderungen der Anforde­rungen an ein DMP Koronare Herzer­krankung und Diabetes mellitus Typ 2 im Bereich der Dokumen­tation verabschiedet. Seit In-​Kraft-Treten des GMG hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss in seiner für ärztliche Angele­gen­heiten zuständigen Besetzung die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überar­beitung und Aktuali­sierung der DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs vorgenommen. Mit einer Beschluss­fassung der überar­beiteten DMP ist voraus­sichtlich im nächsten halben Jahr zu rechnen.

Die beschlossene Empfehlung ist Grundlage für eine Rechts­ver­ordnung des Bundes­mi­nis­teriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Mit der Rechts­ver­ordnung werden die Behand­lungs­pro­gramme zur Berück­sich­tigung im Risiko­struk­tur­aus­gleich zugelassen. In die aktuellen Empfeh­lungen sind u.a. auch Erfahrungen aus den bereits umgesetzten DMP eingeflossen sowie Aspekte aus zahlreichen Stellung­nahmen und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Spitzen­verbände der ambulanten und stationären Vorsorge-​ und Rehabilitations-​Einrichtungen, der Selbsthilfe-​Organisationen und sonstiger Leistungs­er­bringer.


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