Pressemitteilung | Methodenbewertung

Keine Nutzenbelege für Protonentherapie beim Rektumkarzinom

Siegburg/Düsseldorf, 20. Dezember 2006 – Für die Protonentherapie beim Rektumkarzinom liegen keine Nutzenbelege vor. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Auswertung der wissenschaftlichen Literatur durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Damit sind die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt, diese Leistung weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus erbringen zu können. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Rektumkarzinom: siehe Beschluss vom 18.10.2007)