Pressemitteilung | Methodenbewertung
Keine Nutzenbelege für Protonentherapie beim Rektumkarzinom
Siegburg/Düsseldorf, 20. Dezember 2006 – Für die Protonentherapie beim Rektumkarzinom liegen keine Nutzenbelege vor. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Auswertung der wissenschaftlichen Literatur durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Damit sind die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt, diese Leistung weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus erbringen zu können. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.