Pressemitteilung | Methodenbewertung

ACI am Kniegelenk als stationäre GKV-Leistung nur nach festgelegten Qualitätskriterien - G-BA setzt Beschluss zur Methodenbewertung bis zum Vorliegen weiterer Daten aus

Siegburg/Düsseldorf, 20. Dezember 2006 – Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) am Kniegelenk kann auch künftig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhaus erbracht werden – allerdings nur, wenn die vom G-BA festgelegten Qualitätskriterien erfüllt sind. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf.

Bei der ACI wird zur Behandlung von Gelenkknorpelschäden gesunde Knorpelmenge am Kniegelenk entnommen, durch ein biotechnisches Verfahren vermehrt und in das erkrankte Gelenk injiziert.

„Die Studienergebnisse erlauben bisher keine abschließende Aussage über den Stellenwert der ACI. Weitere Daten zum Nutzen der Methode wären hierzu erforderlich. Allerdings zeigen die geprüften Veröffentlichungen, dass die ACI am Kniegelenk unter bestimmten Bedingungen eine sinnvolle innovative Methode sein könnte“, sagte Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung. Der G-BA habe deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Methodenbewertung bis zum 30. Juni 2014 auszusetzen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund

Der G-BA hat den Auftrag, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die  zu Lasten der GKV im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin zu überprüfen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind (§ 137c SGB V).


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