Wie gut sind deutsche Krankenhäuser? G-BA und BQS legen Ergebnisse zur Versorgungsqualität in Krankenhäusern vor
Berlin, 7. November 2006 – Auf der heute in Berlin stattfindenden Ergebniskonferenz „Externe stationäre Qualitätssicherung 2005“ werden von der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) neue Ergebnisse zur medizinischen und pflegerischen Qualität der deutschen Krankenhäuser aus dem Jahr 2005 vorgestellt. Es ging um Ergebnisse in den Bereichen Herzmedizin, Knochen- und Gelenkerkrankungen, Pflege, Neugeborene und ihre Mütter sowie Frauenerkrankungen. 1 501 Krankenhäuser haben 2,62 Millionen Datensätze erfasst. Damit dokumentieren sie 16 Prozent der 16,63 Millionen Krankenhausfälle aus dem Jahr 2005. Die BQS-Experten bewerteten die Ergebnisse und bereiteten sie für die Ergebniskonferenz auf.
Mit Externer stationärer Qualitätssicherung wird ein Verfahren bezeichnet, das dem Zweck dient, Mängel und Fehler in der stationären Versorgung zu ermitteln, um zugleich Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einzuleiten.
„Trotz der erzielten Erfolge müssen wir unsere Anstrengungen fortsetzen, um das Verfahren der stationären Qualitätssicherung weiter zu verbessern. Dies betrifft zum einen sektorenbezogene Qualitätssicherungssysteme und zum anderen den Aufbau sektorenübergreifender Verfahren, um Langzeitergebnisse erheben zu können und Schnittstellenprobleme zu überwinden“, so Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung heute in Berlin. In diesem Zusammenhang erwähnte Polonius den Referentenentwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Dieser sehe vor, dass künftig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung ermöglichten. Damit trage der Entwurf einem vom G-BA immer wieder formulierten Erfordernis Rechnung.
Zum Hintergrund:
Die deutschen Krankenhäuser messen die Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Die Ergebnisse werden in einer jährlichen Bundesauswertung dokumentiert. Der BQS-Qualitätsreport fasst diese Ergebnisse zusammen. Im Rahmen der regelmäßigstattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen zur Qualitätssicherung werdendie Ergebnisse diskutiert und fließen in die praktische Arbeit ein.
Grundlage sind die gesetzlichen Vorschriften der §§ 135a und 137 SGB V. In keinem anderen Land der Welt gibt es derzeit ein vergleichbares nationales Verfahren zur Qualitätsdarstellung, das alle Krankenhäuser einschließt und auf medizinische und pflegerische Ziele ausgerichtet ist.Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Beschlusskompetenz für die Externe stationäre Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern gemäß § 137 SGB V beim G-BA.