Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Qualitäts­be­richte der Kranken­häuser werden ab dem Jahr 2007 übersicht­licher und verständ­licher

Siegburg/Düsseldorf, 18. Oktober 2006 – Die Qualitäts­be­richte der deutschen Kranken­häuser werden ab dem Jahr 2007 übersicht­licher, vergleichbarer und für die Patienten noch verständ­licher gestaltet, als das bisher der Fall war. Eine entspre­chende Regelung hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen.

Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass die Qualitäts­be­richte künftig ein Inhalts­ver­zeichnis und eine Einleitung haben, in der das Krankenhaus kurz vorgestellt und Verant­wortliche sowie Ansprech­partner genannt werden. Insgesamt wird durch spezielle Vorgaben zur Berichts­struktur eine bessere Orientierung und Vergleich­barkeit hergestellt, gleich­zeitig gibt es Freiräume für indivi­duelle Darstel­lungen, wie etwa die Organi­sa­ti­ons­struktur eines Kranken­hauses oder dessen besondere Kompetenzen. Auf die bisherige Auflistung von DRG-​Kodierungen, die eigentlich nur der Bildung von diagno­se­be­zogenen Abrech­nungs­po­si­tionen innerhalb des im Jahr 2002 neu eingeführten Fallpau­scha­len­systems dienen, wird verzichtet. Die Versor­gungs­schwer­punkte, das Leistungs­spektrum und die Ausstat­tungs­merkmale werden übersicht­licher dargestellt. Die Darstellung von Behand­lungs­er­geb­nissen soll zukünftig nach einheit­lichen Regeln erfolgen. Zudem wird es neben den im Internet als PDF-​Datei zu veröffent­li­chenden Qualitäts­be­richten ab dem Jahr 2007 eine Datenbank­version im einheit­lichen XML-​Format geben, um umfassende verglei­chende Analysen zu erleichtern.

„Bei der Auswertung der Qualitäts­be­richte hat sich gezeigt, dass die bisherige Gliederung nicht zweckmäßig ist und die Orientierungs-​ und Nutzungsmöglich-​keiten vor allem für die Patienten verbessert werden müssen, die wissen wollen, welches Krankenhaus speziell ihre Erkran­kungen optimal behandeln kann. Diese Vorgabe hat der G-BA in der überar­beiteten Regelung jetzt besser und patien­ten­freund­licher umgesetzt“, sagte Professor Dr. Michael-​Jürgen Polonius, Vorsit­zender des G-BA für den Kranken­haus­bereich.

Hintergrund Qualitäts­be­richte
Seit dem Jahr 2003 sind Kranken­häuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig struktu­rierte Qualitäts­be­richte zu veröffent­lichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einwei­senden und im Anschluß an die Kranken­haus­be­handlung weiter betreuenden Ärzten und den Kranken­kassen eine Orientie­rungshilfe bieten. Für Kranken­häuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitäts­bericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Kranken­haus­be­handlung und kann zugleich für Kranken­häuser ein Wettbe­werbs­in­strument sein.

Die Berichte wurden von den Kranken­häusern erstmals für das Jahr 2004 erstellt und bis Ende September 2005 veröffentlicht. Die nächste Veröffent­lichung erfolgt spätestens Ende September 2007 für das Berichtsjahr 2006. Nach ersten Erfahrungen mit der Qualitäts­be­richts­er­stattung und deren Auswertung hat der G-BA die nun beschlossenen Verbes­se­rungen auf den Weg gebracht.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Verein­barung zum Qualitäts­bericht (Neufassung)