Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden ab dem Jahr 2007 übersichtlicher und verständlicher

Siegburg/Düsseldorf, 18. Oktober 2006 – Die Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser werden ab dem Jahr 2007 übersichtlicher, vergleichbarer und für die Patienten noch verständlicher gestaltet, als das bisher der Fall war. Eine entsprechende Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen.

Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass die Qualitätsberichte künftig ein Inhaltsverzeichnis und eine Einleitung haben, in der das Krankenhaus kurz vorgestellt und Verantwortliche sowie Ansprechpartner genannt werden. Insgesamt wird durch spezielle Vorgaben zur Berichtsstruktur eine bessere Orientierung und Vergleichbarkeit hergestellt, gleichzeitig gibt es Freiräume für individuelle Darstellungen, wie etwa die Organisationsstruktur eines Krankenhauses oder dessen besondere Kompetenzen. Auf die bisherige Auflistung von DRG-Kodierungen, die eigentlich nur der Bildung von diagnosebezogenen Abrechnungspositionen innerhalb des im Jahr 2002 neu eingeführten Fallpauschalensystems dienen, wird verzichtet. Die Versorgungsschwerpunkte, das Leistungsspektrum und die Ausstattungsmerkmale werden übersichtlicher dargestellt. Die Darstellung von Behandlungsergebnissen soll zukünftig nach einheitlichen Regeln erfolgen. Zudem wird es neben den im Internet als PDF-Datei zu veröffentlichenden Qualitätsberichten ab dem Jahr 2007 eine Datenbankversion im einheitlichen XML-Format geben, um umfassende vergleichende Analysen zu erleichtern.

„Bei der Auswertung der Qualitätsberichte hat sich gezeigt, dass die bisherige Gliederung nicht zweckmäßig ist und die Orientierungs- und Nutzungsmöglich-keiten vor allem für die Patienten verbessert werden müssen, die wissen wollen, welches Krankenhaus speziell ihre Erkrankungen optimal behandeln kann. Diese Vorgabe hat der G-BA in der überarbeiteten Regelung jetzt besser und patientenfreundlicher umgesetzt“, sagte Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA für den Krankenhausbereich.

Hintergrund Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einweisenden und im Anschluß an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein.

Die Berichte wurden von den Krankenhäusern erstmals für das Jahr 2004 erstellt und bis Ende September 2005 veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichung erfolgt spätestens Ende September 2007 für das Berichtsjahr 2006. Nach ersten Erfahrungen mit der Qualitätsberichtserstattung und deren Auswertung hat der G-BA die nun beschlossenen Verbesserungen auf den Weg gebracht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Vereinbarung zum Qualitätsbericht (Neufassung)