Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Bei herzchirurgischen Eingriffen weiterhin keine Mindestmenge – Versorgung findet bereits mit hohen Fallzahlen auf hohem Niveau statt

Siegburg/Düsseldorf, 18. Oktober 2006 – Für herzchirurgische Eingriffe (Koronarchirurgie) wird in den nächsten drei Jahren keine Mindestmenge festgelegt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass in Deutschland bereits eine Zentrumsbildung stattgefunden habe und in keinem dieser Herzzentren weniger als 150 Eingriffe pro Jahr durchgeführt würden. „Damit ist auch ohne die Festlegung einer Mindestmenge durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die gute Qualität bei Herzoperationen in deutschen Krankenhäusern gewährleistet. Wir werden allerdings in drei Jahren nochmals überprüfen, ob dies weiterhin der Fall ist, oder ob hier eine Festlegung vorzunehmen ist“, sagte Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA für die Krankenhausbehandlung am Dienstag in Düsseldorf.

Für die Koronarchirurgie ist der Zusammenhang von Menge und Qualität wissenschaftlich belegt. Deshalb wurde diese Leistung im September 2005 durch einen Beschluss des G-BA in den Mindestmengenkatalog aufgenommen, ohne eine Mindestmenge festzulegen. Gleichzeitig wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt zu untersuchen, ob sich aus deutschen Qualitätsdaten ein Schwellenwert für die Koronarchirurgie ableiten lässt. Das IQWiG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dies zwar nicht möglich ist, der Zusammenhang von Menge und Qualität wurde jedoch bestätigt.

Hintergrund Mindestmengen:
Der gesetzliche Auftrag an den G-BA lautet, einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für diese Leistungen sollen Mindestmengen festgelegt werden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Mindestmengen (Koronarchirurgie)