G-BA: Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Krebserkrankungen wird durch gezielte Zuweisung in spezielle Krankenhäuser verbessert
Siegburg, 17. Mai 2006 – Kinder und Jugendliche mit hämatologisch-onkologischen Erkrankungen (Krebserkrankungen) werden in Krankenhäusern in Deutschland ab dem Jahr 2007 nach verbindlichen Qualitätsstandards versorgt. Die Qualität der jeweils erforderlichen Behandlungen soll dabei durch gezielte Zuweisungen in spezialisierte Krankenhäuser gewährleistet werden. Ein entsprechendes Konzept, das diese Qualitätsanforderungen regelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Mai in Siegburg beschlossen.
„Unsere Regelungen stellen sicher, dass alle Kinder mit hämatologisch-onkologischen Krankheiten optimal behandelt werden können, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft“, sagte Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in der für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung. Der G-BA leiste mit dieser Entscheidung einen Beitrag dazu, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Kinder und Jugendlichen deutlich erhöht und ihre Lebensqualität nachhaltig verbessert werde.
Zudem regte der G-BA an, die bestehenden Strukturen und die Qualität in der Versorgung von krebskranken Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich begleiten und auswerten zu lassen. Die Ergebnisse sollen darüber Aufschluss geben, ob und in welcher Weise bereits bestehende Qualitätsanforderungen angepasst werden müssen.
Hintergrund:
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Krankenhäuser zu beschließen, die für die Versorgung von GKV-Patienten zugelassenen sind (§ 137 SGB V). Hierzu können Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Krankenhäusern festgelegt werden, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Leistungen weiterhin erbracht werden dürfen (§137 SGB V Satz 3 Nr. 2).
Im September des vergangenen Jahres hatte der G-BA hierzu einen ersten Beschluss gefasst, der Verbesserungen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen beinhaltete. Die entsprechenden Beschlüsse des G-BA sind für alle Leistungsanbieter verbindlich.