G-BA fasst weitere Beschlüsse zur Verbesserung der Qualität von Krankenhausbehandlungen
Siegburg, 17. Mai 2006 – Die Qualität von Lungen- und Bauchspeicheldrüsentransplantationen wird künftig in einem Verfahren zur Qualitätssicherung der Krankenhausbehandlung zum bundesweiten Vergleich dokumentiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Mai in Siegburg. Damit wird ab 2007 die Qualität aller Organtransplantationen dokumentiert und verglichen.
Weiterhin wird künftig als Grundlage für Verbesserungen in der Krankenhausbehandlung dokumentiert, inwieweit das Verhindern des häufig auftretenden Wundliegens (Dekubitusprophylaxe) gelingt. „Die Einbeziehung der Dekubitusprophylaxe in das Verfahren ist ein ganz wesentlicher Schritt zur Qualitätsverbesserung der Krankenhausbehandlung. Unabhängig von Erkrankungen und Behandlungen wird die Versorgungsqualität in einem Haus fachabteilungsübergreifend beobachtet“, sagte Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in der für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung, in Siegburg. Da insbesondere bei alten Menschen während eines Krankenhausaufenthalts hier ein hohes Risiko bestehe, habe sich der G-BA dazu entschlossen, zunächst die Gruppe der Patienten mit einem Alter von 75 und mehr Jahren intensiv zu betrachten.
Hintergrund:
Die deutschen Krankenhäuser messen die Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Die Ergebnisse werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen zur Qualitätssicherung diskutiert und fließen in die praktische Arbeit ein.
Grundlage sind die gesetzlichen Vorschriften der Paragrafen 135a und 137 SGB V. In keinem anderen Land der Welt gibt es derzeit ein vergleichbares nationales Verfahren zur Qualitätsdarstellung, das alle Krankenhäuser einschließt und auf medizinische und pflegerische Ziele ausgerichtet ist. Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Beschlusskompetenz für die Externe stationäre Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern gemäß § 137 SGB V beim G-BA.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Leistungsbereiche 2007)