Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus
Siegburg, 21. Dezember 2005 – Eine Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2005 beschlossen. Sie soll dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikation für die qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten im Krankenhaus dienen. Eine entsprechende Fortbildungsregelung für den ambulanten Bereich war bereits im Juli 2004 von den Vertragspartnern des Bundesmantelvertrages vereinbart worden. Im Sinne einer sektorübergreifenden Vereinheitlichung legte der G-BA nun auch für die Fachärzte im Krankenhaus die Fortbildungspflichten fest.
Die nun getroffene Vereinbarung lehnt sich eng an die Regelungen für Vertragsärzte im ambulanten Bereich an. Zugleich werden die Erfordernisse im Hinblick auf das krankenhausspezifische Arbeitsverhältnis von Fachärzten berücksichtigt.
In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen Fachärzte im Krankenhaus künftig eine bestimmte Anzahl an von den Ärztekammern zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen absolvieren. Davon sind – anders als bei niedergelassenen Ärzten - knapp zwei Drittel zwingend fachspezifisch, das heißt die Fortbildungsinhalte müssen dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen.