Gemeinsamer Bundesausschuss führt Verfahren zur Datenvalidierung in der externen stationären Qualitätssicherung ein
Siegburg, 21. Dezember 2005 – Die Einführung einer Datenvalidierung im Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 20. Dezember 2005 beschlossen.
Bei der externen stationären Qualitätssicherung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die deutschen Krankenhäuser ihre Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege messen. Ihre Daten übermitteln die Krankenhäuser an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), die daraus jährlich einen Qualitätsreport erstellt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen zur Qualitätssicherung diskutiert und fließen in die praktische Arbeit ein.
„Für die Auswertung der von den Krankenhäusern gelieferten Daten ist eine korrekte und vollständige Datenlieferung unabdingbar“, so Prof. Jürgen-Michael Polonius, Vorsitzender des G-BA für den Bereich Krankenhausbehandlung: „Zur Verbesserung der Datenqualität halten wir daher das nun beschlossene Validierungsverfahren für unverzichtbar.“
Das Verfahren besteht aus zwei Elementen: Mit Hilfe einer statistischen Prüfung sollen Auffälligkeiten ermittelt werden, die auf nicht valide Daten hinweisen. Die Auffälligkeiten lösen einen so genannten strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern aus, der zu einer qualitativen Dokumentationsverbesserung beitragen soll. Parallel dazu wird es künftig eine Stichprobenprüfung geben, bei der unauffällige Daten miteinander verglichen werden. Dazu werden per Zufallsprinzip Patientenakten ausgewählt und mit Qualitätssicherungs-Dokumentationen verglichen. Ziel dieser Prüfung ist es, quantitative Aussagen zur Datenvalidität der deutschen Krankenhäuser zu erhalten. Die Kombination der beiden Verfahrenselemente soll die mittel- und langfristige Wirksamkeit der externen stationären Qualitätssicherung sichern.
Der Ausschuss fasste zudem den Beschluss, dass fehlende Sollstatistiken künftig finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen werden. Die Höhe der Konventionalstrafe wird der Bundesausschuss im Frühjahr 2006 festgelegen.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Datenvalidierung)