Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA und BQS legen Ergebnisse zur Versorgungsqualität in Krankenhäusern vor

Berlin, 8. November 2005 Anlässlich der morgen in Berlin stattfindenden Ergebniskonferenz „Externe stationäre Qualitätssicherung 2004“ wurden heute von der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) neue Informationen zur medizinischen und pflegerischen Qualität der deutschen Krankenhäuser aus dem Jahr 2004 vorgestellt. Mit Externer stationärer Qualitätssicherung wird ein Verfahren bezeichnet, das dem Zweck dient, Mängel und Fehler in der stationären Versorgung zu ermitteln, um zugleich Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einzuleiten.

„Nach einem weiteren Jahr der Qualitätssicherung in Krankenhäusern haben sich konkrete und für die Patientenversorgung bedeutende Qualitätsverbesserungen ergeben“, so Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung heute in Berlin. „Beispielsweise wurden als Folge dieses Prozesses internationale Leitlinien zu Grunde gelegt, wo zuvor nach einer älteren deutschen Leitlinie gearbeitet wurde. Weiterhin wurden Verfahren wie die Thromboseprophylaxe und die Antibiotikagabe in einem höheren Maße leitlinienkonform umgesetzt und in mehreren Fachgebieten weit gefasste Indikationsstellungen und hohe Infektionsraten kritisch beleuchtet“, so Polonius weiter. Zudem weise das BQS-Verfahren eine hohe Stabilität auf. Die Beteiligungsrate der Krankenhäuser, die ihre Ergebnisse dokumentieren, sei hoch und belege die gute Akzeptanz.

In der Bundesauswertung 2004 sind die gesamten Ergebnisse der bundesweiten externen Qualitätssicherung für das Jahr 2004 dokumentiert. Der BQS-Qualitätsreport fasst diese Ergebnisse zusammen.

Zum Hintergrund:

Die deutschen Krankenhäuser messen die Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Die Ergebnisse werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen zur Qualitätssicherung diskutiert und fließen in die praktische Arbeit ein.

Grundlage sind die gesetzlichen Vorschriften der §§ 135a und 137 SGB V. In keinem anderen Land der Welt gibt es derzeit ein vergleichbares nationales Verfahren zur Qualitätsdarstellung, das alle Krankenhäuser einschließt und auf medizinische und pflegerische Ziele ausgerichtet ist.Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Beschlusskompetenz für die Externe stationäre Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern gemäß § 137 SGB V beim G-BA.

Aufgrund ihres Umfangs wird die Bundesauswertung nicht in gedruckter Form vorgelegt, sondern im Internet zum Download zur Verfügung gestellt: www.bqs-outcome.de. Der BQS-Qualitätsreport wird in elektronischer Form im Internet angeboten: www.bqs-qualitaetsreport.de. Der gedruckte BQS-Qualitätsreport 2004 mit beiliegender CD-ROM kann bei der BQS angefordert werden.